Handelshemmnisse

Handelshemmnisse
Handelshemmnisse,
 
Eingriffe in den internationalen Handel, die im Gegensatz zum ungehinderten internationalen Handelsverkehr (Freihandel) Ausmaß, Struktur und/oder Richtung der Handelsströme verzerren. Es wird zwischen tarifären Handelshemmnissen (Zoll) und nichttarifären Handelshemmnissen unterschieden. Die nichttarifären Handelshemmnisse werden unterteilt in formale (preisbezogene und mengenbeschränkende Maßnahmen) sowie administrative Handelsbeschränkungen. Zu den preisbezogenen Maßnahmen gehören z. B. Einfuhrbardepots, Abschöpfungen, Einfuhrzuschläge und -nebenabgaben (Einfuhr), staatliche Beihilfen und Subventionen (Exportförderung). Mengenbeschränkende Maßnahmen sind Einfuhr- und Ausfuhrverbote sowie Einfuhr- und Ausfuhrkontingente (Kontingentierung), Vorschriften zur Verwendung inländischer Vorleistungen, Einfuhr- und Ausfuhrmindestpreise, freiwillige Selbstbeschränkungsabkommen beim Export und internationaler Kartelle. Beispiele für administrative und sonstige Handelshemmnisse sind: öffentliche Auftragsvergabe zugunsten inländischen Produzenten oder geringe Publizität bei Ausschreibungen, Außenhandelsmonopole, Einfuhrüberwachung und Ursprungskontrollen, Verbraucherschutz- und Umweltschutzbestimmungen, technische Normen und Standards, Patente, Boykottaufrufe und Embargos, Menschenrechts- und Sozialklauseln.
 
Handelshemmnisse sind Instrumente der Außenhandelspolitik, durch deren Einsatz der Zugang ausländischer Anbieter oder Käufer auf inländischen Märkten erschwert und die Wettbewerbsfähigkeit inländischer Unternehmen künstlich verbessert wird. Trotz der Zielvorstellung des GATT und der Nachfolgeorganisation WTO neben dem Abbau tarifärer Handelshemmnisse internationalem Handel ohne Beeinträchtigung durch nichttarifäre Handelshemmnisse zu ermöglichen (sie sind prinzipiell untersagt und nur befristet erlaubt zur Abwendung von Zahlungsbilanzkrisen), bestehen besonders nichttarifäre Handelshemmnisse anstelle oder ergänzend zur Zollerhebung fort, meist mit protektionistischer Zielsetzung (Protektionismus). Als Gegenmaßnahme hat die WTO u. a. zum Abbau der stark zunehmenden technischen Handelshemmnisse die Regelungen für technische Produkt-, Prozess- und Verfahrensnormen präzisiert. So soll durch die Verpflichtung, für nationale Vorschriften internationale Standards zu verwenden, und durch ein neues Streitschlichtungsverfahren die protektionistische Zweckentfremdung der Standardsetzung erschwert werden. Darüber hinaus wurde 1994 ein neues Abkommen zur Liberalisierung des internationalen Austauschs von Dienstleistungen geschlossen (GATS).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Protektionismus: Grundlagen
 

Universal-Lexikon. 2012.

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